Was bedeutet eine Verlobung? – 6 wichtige Fragen für den Heiratsantrag
Was bedeutet eine Verlobung eigentlich genau? Handelt es sich dabei um ein loses Eheversprechen oder entstehen durch den Heiratsantrag gar rechtliche Pflichten und Verbindlichkeiten? Was muss man bei der Verlobung beachten? Hat die Verlobung eine gesetzliche Grundlage? Diese und viele Unklarheiten kommen unweigerlich auf, wenn die alles entscheidende Frage ansteht, ob der Partner in den Bund der Ehe eintreten möchte. Was die Verlobung im Einzelnen bedeutet, sollen die folgenden Antworten auf 6 interessante Fragen klären.
Grundsatzfrage: Was bedeutet die Verlobung überhaupt?
Die Verlobung ist ein Eheversprechen und hat eine lange Tradition in der Menschheitsgeschichte. Je nach Epoche und Kulturkreis unterscheiden sich die Formalitäten für den Heiratsantrag teils gravierend. Das Verlöbnis – wie die Verlobung offiziell im gesetzlichen Kontext genannt wird – fand bereits im Alten Testament eine Erwähnung. Im 2. Buch Mose (22,17) ist ein Vertragsabschluss zwischen einem Mann und dem Vater einer Frau beschrieben, bei dem sich der Bräutigam zu einer Heiratsgabe verpflichtete, und damit faktisch den Anspruch auf die Frau erkaufte. Bis heute gibt es Kulturen, in denen die Eltern oder ein sonstiger Dritter als Heiratsvermittler auftreten und über den Heiratswillen der Tochter verfügen. In unseren Breitengraden wandelte sich die Verlobung vom formalen zum rein symbolischen Akt, der letztlich zwischen den beiden Liebenden stattfindet. Entsprechend sind beispielsweise Fragen nach der Mitgift, also den monetären oder sachlichen Werten, die eine Partei mit in die Ehe bringt oder früher zwingend mitzubringen hatte, in den Hintergrund gerückt. Dafür ist der Verlobungsring bis heute zum wichtigen Relikt geworden.
Bei der Verlobung geben sich zwei Menschen das Heiratsversprechen.
Rechtliche Frage: Ist die Verlobung gesetzlich verankert?
Tatsächlich ist das Verlöbnis Teil des Familienrechts und in den Paragraphen 1297 bis 1302 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach bildet das Verlöbnis bei gegenseitigem Einvernehmen einen Vertrag, bei dem sich beide Vertragsparteien das Eheversprechen geben. Eine einseitige Verlobung gegen den Willen einer Partei ist gesetzlich ausgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen Verträgen des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Eheversprechen jedoch nicht einklagbar. Dazu heißt es im § 1297 Abs. 1 BGB explizit, dass „[…] aus einem Verlöbnis […] nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden [kann].“ Wird eine Verlobung aufgelöst, können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn eine Partei beispielsweise bereits Aufwendungen für die geplante Hochzeit aufgebracht hat. Darüber hinaus kann sich eine bereits verheiratete oder verlobte Person kein zweites Mal verloben. Dies stellt einen Verstoß gegen die guten Sitten dar und macht das Verlöbnis nichtig gemäß § 138 BGB. Minderjährige können sich übrigens ebenfalls verloben, sofern diese die personenrechtlichen Folgen ihres Handelns verstehen und die Zustimmung erziehungsberechtigter Personen vorliegt.
Bei der Verlobung handelt es sich um ein gesetzlich verankertes Eheversprechen, das bei Auflösung rechtliche Folgen haben kann. Es ist aber nicht möglich, die Eheschließung einzuklagen und zu erzwingen.
Zeitliche Fragen: Ab wann gilt eine Verlobung, und wie lange?
Eine Verlobung per Gesetz erfolgt, sobald sich zwei Personen einvernehmlich das Eheversprechen gegeben haben. Dazu bedarf es keiner formellen Zeremonie, sodass eine Verlobung automatisch mit dem angenommenen Heiratsantrag als vollzogen gilt. Aber was ist eigentlich, wenn man sich vor der Hochzeit überhaupt nicht verloben will? In Deutschland wäre das nicht möglich. Denn spätestens bei der Anmeldung zur Hochzeit im Standesamt gilt ein paar offiziell als verlobt. Eine Mindest- oder Maximaldauer für das Verlöbnis existiert nicht, es endet einfach mit der Hochzeit. Da nach dem Heiratsantrag meist direkt die Vorbereitungen für die Eheschließung anlaufen, findet die Hochzeit durchschnittlich etwa nach einem Jahr statt. Natürlich gibt es Paare, die jahrelang verlobt bleiben oder solche, die schon wenige Wochen nach dem Antrag vermählt werden – beides ist möglich.
Formelle Fragen: Welche Voraussetzungen sind für die Verlobung zu beachten?
Rein rechtlich gibt es bei der Verlobung im Grunde nur eine formelle Regel für die spätere Hochzeit zu beachten: das Alter. Mit dem ausdrücklichen Verbot der Kinderehe in der Bundesrepublik Deutschland, kann eine Eheschließung im Inland erst im ehemündigen Alter von 18 Jahren erfolgen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2020 urteilte, können nach ausländischem Recht geschlossene Ehen ab 16 Jahren toleriert werden. Den Gerichten wurde in solchen Fällen ein Ermessensspielraum gegeben, in Einzelfällen von der Auflösung solcher Ehen abzusehen. Für den Heiratsantrag an sich gibt es keinerlei gesetzliche Voraussetzungen.
Eine offizielle Verlobung erfordert keine Voraussetzungen. Minderjährige benötigen für ein rechtskräftiges Eheversprechen die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertretern.
Kulturelle Fragen: Wer darf wann und wie um die Hand einer anderen Person anhalten?
So einfach die Verlobung in Deutschland rechtlich gehandhabt wird, so kompliziert kann sie mit Hinblick auf verschiedene kulturelle Ansichten hin werden. Nach moderner Auffassung gibt es in Deutschland grundsätzlich keine Einschränkungen für eine Verlobung. Zwar erwarten die meisten Menschen laut Umfragen auch heute noch, dass der Heiratsantrag vom Mann ausgeht, doch sind Anträge von Frauen oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren keine Seltenheit. Dennoch gibt es Brauteltern, die sich wünschen, dass der künftige Schwiegersohn zuerst bei ihnen um die Hand der Tochter anhält, oder religiöse Ansichten, die bestimmte, traditionelle Rituale zur Verlobung vorsehen. In Bezug auf die Kultur ist in jedem Falle das nötige Fingerspitzengefühl im Einzelfall gefragt.
Für die Verlobung gilt einzig das Gesetz der einvernehmlichen Liebe: Alles ist erlaubt. Kulturelle Anforderungen oder Bräuche können natürlich berücksichtigt werden.
Zeremonielle Fragen: Braucht man einen Verlobungsring und eine Feier für den Antrag?
Eine Verlobung muss natürlich weder gefeiert, noch mit einem Verlobungsring besiegelt werden. Aber mal Hand aufs Herz: Neben der Hochzeit selbst sollte der Verlobungstag einer der schönsten Tage für das Brautpaar werden. Entsprechend würde wohl niemand freiwillig auf eine Feier verzichten – ganz gleich, ob mit Freunden und Verwandten oder im intimsten Kreis, gemütlich zu zweit im Restaurant, im Urlaub oder auf der heimischen Couch. Genauso wichtig dürfte den meisten ein Verlobungsring sein. Schließlich geht es dabei um deutlich mehr als nur um ein bloßes Schmuckstück. Der Verlobungsring macht die Eheabsicht des Paares nach außen sichtbar, bildet eine visuelle Bande zwischen dem Paar und symbolisiert unterschiedliche Eigenschaften auf allen Ebenen. Sei es die edle Beständigkeit von Goldringen, das Symbol kostbarster Unendlichkeit beim Platinring oder der moderne Charme von Stahlringen – ein Verlobungsring lädt sich auf mit wunderschönen Erinnerungen und Geschichten. Ganz vom ideellen Wert abgesehen, können die Verlobungsringe später als Eheringe an der anderen Hand weitergenutzt werden.
Zum Heiratsantrag gehört ein Verlobungsring einfach dazu und eine Feier – wenn auch nur zu zweit – sollte einen der schönsten Tage des künftigen Brautpaares abrunden.
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